annullieren
- Wortart: ⓘ
- schwaches Verb
- Häufigkeit: ⓘ
-
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Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- an|nul|lie|ren
Die vor allem in der Rechts- und Kaufmannssprache gebräuchliche Bezeichnung geht auf das gleichbedeutende spätlateinische Verb annullare zurück und wird deshalb mit zwei n und zwei l geschrieben.
Bedeutungen (2)
ⓘ-
[amtlich] für ungültig, nichtig erklären
- Beispiel
-
- ein Gerichtsurteil, einen Vertrag, die Ehe annullieren
-
absagen, stornieren
- Gebrauch
- besonders süddeutsch, österreichisch, schweizerisch
- Beispiel
-
- einen Flug annullieren
Synonyme zu annullieren
ⓘ- abschaffen, aufheben, auflösen, aus dem Weg räumen
Grammatik
ⓘannulliert, annullierte, hat annulliert
Wussten Sie schon?
ⓘ- Dieses Wort oder diese Verbindung ist rechtschreiblich schwierig (Liste der rechtschreiblich schwierigen Wörter).