Bescheid, der
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- Wortart: ⓘ
- Substantiv, maskulin
- Häufigkeit: ⓘ
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Bedeutungen (2)
ⓘ-
[amtliche, verbindliche] Auskunft bestimmten Inhalts über jemanden, etwas
Bescheid über die Einkommenssteuer - © mariok1979 - Fotolia.com - Beispiele
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- Bescheid [über etwas] erwarten
- er hat keinen Bescheid hinterlassen
- Wendungen, Redensarten, Sprichwörter
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- Bescheid wissen (1. von etwas Kenntnis haben, unterrichtet sein. 2. sich auskennen; etwas gut kennen.)
- jemandem Bescheid sagen (1. jemanden benachrichtigen, von etwas unterrichten. 2. umgangssprachlich; eine Beanstandung o. Ä. in sehr deutlicher Form [bei der dafür verantwortlichen Person] vorbringen.)
- jemandem Bescheid stoßen (umgangssprachlich veraltend: seine Empörung über etwas in entsprechend scharfem Ton [dem dafür Verantwortlichen gegenüber] zum Ausdruck bringen)
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Entscheidung [über einen Antrag]; behördliche Stellungnahme
- Beispiel
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- den Bescheid des Finanzamtes abwarten
Synonyme zu Bescheid
ⓘHerkunft
ⓘrückgebildet aus bescheiden (4)
Grammatik
ⓘder Bescheid; Genitiv: des Bescheid[e]s, Plural: die Bescheide
Wussten Sie schon?
ⓘ- Dieses Wort gehört zum Wortschatz des Goethe-Zertifikats B1.
Typische Verbindungen (computergeneriert)
ⓘ
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Bescheid
Sehr häufig in Verbindung mit Bescheid | |
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Substantive | |
Verben | wissen |
Adjektive | ablehnend |
Häufig in Verbindung mit Bescheid | |
Substantive | |
Verben | |
Adjektive | positiv |
Seltener in Verbindung mit Bescheid | |
Substantive | |
Verben | |
Adjektive | abschlägig negativ schriftlich |
Selten in Verbindung mit Bescheid | |
Substantive | |
Verben | sagen geben ergehen erlassen erhalten aufheben |
Adjektive | entsprechend rechtswidrig gültig |