genehmigen
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- Wortart: ⓘ
- schwaches Verb
- Häufigkeit: ⓘ
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Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- ge|neh|mi|gen
Bedeutungen (2)
ⓘ-
(besonders amtlich, offiziell) die Ausführung, Verwirklichung einer Absicht, die jemand als Antrag, Gesuch o. Ä. vorgebracht hat, gestatten
- Beispiel
-
- die Baubehörde hat den Anbau genehmigt
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sich den Genuss (1) von etwas gestatten
- Gebrauch
- umgangssprachlich scherzhaft
- Grammatik
- sich genehmigen
- Beispiel
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- sich ein Gläschen Wein genehmigen
- Wendungen, Redensarten, Sprichwörter
-
- sich <Dativ> einen genehmigen (umgangssprachlich scherzhaft: einen Schnaps o. Ä. trinken)
Synonyme zu genehmigen
ⓘWussten Sie schon?
ⓘ- Dieses Wort gehört zum Wortschatz des Goethe-Zertifikats B1.
Typische Verbindungen (computergeneriert)
ⓘ
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genehmigen
Sehr häufig in Verbindung mit genehmigen | |
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Substantive | Auflage |
Verben | |
Adjektive | baurechtlich |
Häufig in Verbindung mit genehmigen | |
Substantive | |
Verben | |
Adjektive | |
Seltener in Verbindung mit genehmigen | |
Substantive | |
Verben | |
Adjektive | offiziell nachträglich behördlich |
Selten in Verbindung mit genehmigen | |
Substantive | Kartellbehörde Projekt Behörde Aufsichtsbehörde Stadtrat Antrag Bau |
Verben | |
Adjektive | richterlich einzeln endgültig |