Apostroph

Der Apostroph zeigt gewöhnlich an, dass in einem Wort ein oder mehrere Buchstaben ausgelassen worden sind (D 13-15). Außerdem kann er unter bestimmten Bedingungen anzeigen, dass an ein Wort eine Endung angefügt ist (D 16). In einigen Fällen können die Schreibenden selbst entscheiden, ob sie einen Apostroph setzen wollen oder nicht.

Zu weiteren Informationen:

  • Groß- und Kleinschreibung (D96)
  • Worttrennung (D168)

Apostroph bei Auslassungen

D 13

Man setzt einen Apostroph bei Wörtern mit Auslassungen, wenn die verkürzten Wortformen sonst schwer lesbar oder missverständlich wären ‹§ 80 (3)›. Solche Formen treten oft in dichterischen Texten auf.

Zum Beispiel

  • Schlaf nun selig und süß, schau im Traum ’s Paradies.  
  • Dass aber der Wein von Ewigkeit sei, daran zweifl’ ich nicht …
  • Ein einz’ger Augenblick kann alles umgestalten. 
  • Das Wasser rauscht’, das Wasser schwoll …

D 14

Man setzt einen Apostroph, wenn Wörter der gesprochenen Sprache mit Auslassungen schriftlich wiedergegeben werden und sonst schwer verständlich sind ‹§ 80 (3), (4)›.

Zum Beispiel

  • So ’n Blödsinn! So ’ne tolle Idee!
  • Nimm ’ne andere Farbe.
  • Gehen S’ ’nauf !
  • Er hat g’nug.
  • ’s ist schon spät.

Apostroph bei Namen

D 15

Man setzt einen Apostroph bei Namen mit längeren Auslassungen im Wortinneren ‹§ 80 E2›.

Zum Beispiel

  • D’dorf (für: Düsseldorf)
  • Ku’damm (für: Kurfürstendamm)
  • Lu’hafen (für: Ludwigshafen)
  • M’gladbach (für: Mönchengladbach)

D 16

Der Apostroph steht bei bestimmten Endungen von Namen. Dabei sind zwei Verwendungsweisen zu unterscheiden:

1. Der Apostroph steht bei Namen im Genitiv anstelle der Endung -s, wenn beide der folgenden Bedingungen zutreffen ‹§ 80 (1)›:

  • Die Grundform des Namens geht auf s, ss, ß, tz, z, x, ce aus. (Bei fremdsprachlichen Namen können diese Buchstaben in der Grundform auch stumm sein.)
  • Dem Namen geht kein Artikel oder Pronomen voran.

Zum Beispiel

  • Anna Seghers’ Romane, das Leben Johannes’ des Täufers, Grass’ Blechtrommel, Voß’ Übersetzung, Ringelnatz’ Gedichte, Cádiz’ Hafen, Marx’ Philosophie, Maurice’ Freundin
  • Amiens’ Kathedrale, Dumas’ Werke, Bordeaux’ Zentrum
  • Aber mit Artikel o. Ä.:
    die Romane der Anna Seghers, das Leben des Johannes, die Streiche unseres kleinen Tobias, das Zentrum des heutigen Chemnitz

2. Der Apostroph steht zur Verdeutlichung der Grundform eines Personennamens vor einer Endung:

  • gelegentlich vor dem Genitiv-s, sofern der Personenname mit dem folgenden Substantiv zusammen einen Eigennamen (z. B. Firmennamen) bildet ‹§ 80 E1›;

Zum Beispiel:

  • Willi’s Biomarkt 
  • Andrea’s Kiosk (hier auch verdeutlichend zur Unterscheidung vom männlichen Vornamen Andreas)
  • Aber nur: Willis Karotten, Andreas Ware
  • vor der Adjektivendung -sch ‹§ 62, § 80 (2)›.

Zum Beispiel

  • die Grimm’schen Märchen (neben: die grimmschen Märchen), der Ohm’sche Widerstand (neben: der ohmsche Widerstand)

(Zur Groß- und Kleinschreibung von Adjektiven mit der Endung -sch vgl. D91, Punkt 9.)