Groß- und Klein­schrei­bung

Grundsätzlich gilt: Kleinschreibung ist der Normalfall.

Besonders zu regeln ist also die Großschreibung. Im Deutschen gilt Großschreibung für die folgenden vier Bereiche:

1. Satzanfänge

Wie Satzanfänge werden auch Überschriften und dergleichen behandelt.

2. Substantive und Substantivierungen

Eine Substantivierung liegt vor, wenn eine Wortform eines Wortes mit anderer Wortart wie ein Substantiv gebraucht wird. Substantive und Substantivierungen sind oft daran erkennbar, dass ihnen ein Artikel oder ein dekliniertes Adjektiv vorangeht oder im betreffenden Satz ein entsprechendes Wort davor eingesetzt werden kann.

3. Namen

Einfache Namen sind gewöhnlich Substantive und werden auch von der vorangehenden Regelung abgedeckt. Bei mehrteiligen Eigennamen unterliegen aber auch Wörter anderer Wortart der Großschreibung.

4. Anredepronomen, insbesondere die Höflichkeitsformen

Darüber hinaus gilt:

Im Wortinnern erscheinen Großbuchstaben in der Regel nur bei (fachsprachlichen) Abkürzungen, in Zusammensetzungen mit Bindestrich und bei durchgehender Großschreibung.  

  • EDV (elektronische Datenverarbeitung), H2O (Wasser)  
  • BVerfG (Bundesverfassungsgericht), OStD (Oberstudiendirektor[in])  
  • Schiller-Theater, Multiple-Choice-Aufgabe, U-Bahn, 8-Zylinder  
  • NEUERÖFFNUNG, RÄUMUNGSVERKAUF

In bestimmten Kontexten gebräuchlich, aber nicht Gegenstand des Amtlichen Regelwerks sind Großbuchstaben im Wortinnern

  • zur Vermeidung der Doppelnennung männlicher und weiblicher Formen (BürgerInnen, KollegInnen; zu Alternativen vgl. D 98, D156)
  • als gestalterisches Mittel zur Bezeichnung von Firmen, Produkten und Dienstleistungen (eBay®, BahnCard®, TeleBanking).

Solche Schreibungen werden kontrovers diskutiert und für den allgemeinen Schreibgebrauch häufig abgelehnt.

Die folgende Darstellung behandelt die Groß- und Kleinschreibung unter diesen Gesichtspunkten:

  • Substantive und ehemalige Substantive (D 67–71)
    vorgestern Nacht, abends, ich nehme teil
  • Substantivierungen (D 72–82)
    das Gute, im Dunkeln tappen, eine Acht schreiben, jeder Dritte, das Rechnen
  • Anredepronomen (D 83–85)
    Was hast du dir dabei gedacht? Haben Sie alles besorgen können?
  • Überschriften und Werktitel (D 86)
    Sie hat in dem Film »Das Klassenzimmer« die Hauptrolle gespielt.
  • Namen (D 87–91)
    Klein Dora, italienischer/Italienischer Salat, das Ulmer Münster, kafkaeske Gestalten
  • Satzanfang (D 92–96)
    De Gaulle starb am 9. November 1970. ’s ist geradezu unglaublich!
  • Einzelbuchstaben und Abkürzungen (D 97)
    das A und O, US-amerikanisch

Zu weiteren Informationen:

Substantive und ehemalige Substantive

D 67

Substantive schreibt man groß ‹§ 55›. (Vgl. aber D70, 71.)

Zum Beispiel

  • Erde, Kindheit, Verständnis, Reichtum, Verwandtschaft, Verantwortung, Aktion, Genie, Rhythmus, Computer, Pizza, Karaoke, Make-up
  • Haustür, Schreibwaren, Neubau, Unterdruck

D 68

  1. Auch in Zusammensetzungen mit Bindestrich werden die Substantive großgeschrieben ‹§ 55 (2)›.

    Zum Beispiel

    • Mehrzweck-Küchenmaschine
    • Schwimm-Meisterschaft
    • das Schaurig-Schöne
    • Europa-freundlich
    (besser: europafreundlich; vgl. D22)
    • in den 90er-Jahren
    • Mund-zu-Mund-Beatmung
    • Chrom-Molybdän-legiert
  2. Das erste Wort einer substantivischen Zusammensetzung schreibt man auch dann groß, wenn es kein Substantiv ist ‹§ 57 (2)›.

    Zum Beispiel

    • Pro-Kopf-Verbrauch
    • Ad-hoc-Arbeitsgruppe
    • das Auf-der-faulen-Haut-Liegen
    • Aber nach D97: n-Eck, y-Achse

D 69

Die Bezeichnungen von Tageszeiten nach Adverbien wie gestern, heute, morgen werden als Substantive angesehen und großgeschrieben ‹§ 55 (6)›.

Zum Beispiel

  • vorgestern Nacht (vgl.: vorgestern in der Nacht)
  • gestern Abend (vgl.: gestern am Abend)
  • heute Morgen
  • übermorgen Vormittag
  • heute Nachmittag
  • morgen Mittag

D 70

Aus Substantiven entstandene Wörter anderer Wortarten werden kleingeschrieben. Dazu gehören ‹§ 56 (1), (3), (4), (5)›:

1. Adverbien (auch solche auf -s);

Zum Beispiel

  • mitten, kreuz und quer
  • abends, morgens, sonntags, anfangs, rings, teils, willens, rechtens (aber: eines Abends, jenes Morgens, des letzten Sonntags usw.)

2. Adjektive (in Verbindung mit sein, werden, bleiben);

Zum Beispiel

  • Mir ist/wurde angst.
    (Aber: Ich habe Angst.)
  • Sie blieb mir gram.
  • Du bist schuld daran.

3. Präpositionen;

Zum Beispiel

  • dank, kraft, laut, statt, trotz, seitens, angesichts, namens, um … willen

4. unbestimmte Pronomen (Fürwörter) und Zahlwörter.

Zum Beispiel

  • ein bisschen (= ein wenig)
  • ein paar (= einige), aber: ein Paar (= zwei zusammengehörende) Schuhe

D 71

Wird ein (ursprüngliches) Substantiv mit einem Verb im Infinitiv zusammen- und kleingeschrieben, wird es auch in getrennter Stellung kleingeschrieben ‹§ 56 (2)›.

Zum Beispiel

  • teilnehmen, ich nehme an der Veranstaltung teil
    Aber:
  • Anteil nehmen, ich nehme daran Anteil
  • maßhalten oder Maß halten,
    ich halte maß oder Maß

(Zur Getrennt- und Zusammenschreibung vgl. D54.)

Substantivierungen

D 72

1. Wie Substantive gebrauchte Adjektive und Partizipien werden in der Regel großgeschrieben.

Zum Beispiel

  • das Gute, Gutes erfahren, die Guten; die Angesprochene; Altes und Neues; und Ähnliches (Abk. u. Ä.), das im linken Schrank zu Findende, der Einzelne, Bekannte und Verwandte, die Griechisch-Orthodoxen
  • Wir haben Folgendes/das Folgende geplant: …
  • ein gut verständliches Englisch, etwas auf Englisch sagen; das Blau des Himmels, in Blau und Gelb
  • der zuletzt Genannte (oder Zuletztgenannte), die Rat Suchenden (oder Ratsuchenden) (zur Getrennt- und Zusammenschreibung vgl. D58)

2. Häufig zeigen vorangehende Wörter wie alles, etwas, nichts, viel, wenig den substantivischen Gebrauch an.

Zum Beispiel

  • alles Gewollte, etwas [besonders] Gutes, nichts Wichtiges, viel Unnötiges, wenig Durchdachtes

3. Großschreibung gilt auch für feste Wendungen, denen der Artikel oder eine Präposition mit (gegebenenfalls verschmolzenem) Artikel vorangeht.

Zum Beispiel

  • des Langen und Breiten, auf dem Laufenden halten, eine Fahrt ins Blaue, im Freien, im Geheimen, im Allgemeinen, im Dunkeln tappen, zum Besten geben; es ist das Beste, wenn …

4. Feste Wendungen aus einer bloßen Präposition (ohne Artikel) und einem deklinierten Adjektiv können groß- oder kleingeschrieben werden.

  • Für adverbiale Wendungen mit nicht deklinierten Adjektiven gilt dagegen nur Kleinschreibung ‹§ 58 (3)›.

Zum Beispiel

  • ohne Weiteres oder weiteres, seit Längerem oder längerem, von Weitem oder weitem
  • Aber nur: von fern, auf ewig, durch dick und dünn, über kurz oder lang, bis später

5. Paarformeln zur Bezeichnung von Personen werden auch dann großgeschrieben, wenn sie nicht dekliniert sind ‹§ 57 (1)›.

Zum Beispiel

  • ein Programm für Jung und Alt (wie: für Junge und Alte)

6. In einigen Fällen lässt sich nicht ohne Weiteres entscheiden, ob eine Substantivierung vorliegt oder nicht. In solchen Fällen ist die Groß- und Kleinschreibung freigegeben ‹§ 57 E2›.

Zum Beispiel

  • Sie spricht Englisch (was?) oder englisch (wie?).
  • nicht [zwischen] Richtig und Falsch unterscheiden können oder nicht [zwischen] richtig und falsch unterscheiden können
  • aus Alt mach Neu oder aus alt mach neu

D 73

Wenn nach einem Adjektiv ein Substantiv eingespart worden ist, das sonst noch im Text vorkommt und daher ohne Weiteres ergänzt werden kann, schreibt man klein (= attributiv-elliptischer Gebrauch) ‹§ 58 (1)›.

Zum Beispiel

  • Mir gefallen alle Krawatten sehr gut. Besonders mag ich die gestreiften und die gepunkteten (= die gestreiften und gepunkteten Krawatten).
  • Sie war die aufmerksamste und klügste unter allen Zuhörerinnen.
  • Das blaue ist mein Auto.

D 74

Superlative mit am, nach denen man mit wie? fragen kann, schreibt man klein ‹§ 58 (2)›. (In diesen Fällen ist am nicht zu an dem auflösbar.)

Zum Beispiel

  • Diese Regel ist (wie?) am leichtesten zu lernen.
  • Etwas zu essen brauchen wir (wie?) am nötigsten.
    Aber: Es fehlt uns am (= an dem) Nötigsten.

D 75

In festen adverbialen Wendungen aus aufs oder auf das und Superlativ, die sich mit wie? erfragen lassen, kann das Adjektiv groß- oder kleingeschrieben werden <§ 58 E1>. 

Zum Beispiel

  • Er erschrak aufs Äußerste oder aufs äußerste.
  • Alles hatte sich auf das Schönste oder auf das schönste geregelt.
  • Wir werden uns aufs Königlichste oder aufs königlichste amüsieren.
    Aber: Wir sind (worauf?) aufs Schlimmste gefasst.

D 76

  1. Wie Substantive gebrauchte Pronomen schreibt man groß ‹§ 57 (3)›. (Meist steht in diesen Fällen ein Artikel.)

    Zum Beispiel

    • jemandem das Du anbieten
    • ein gewisser Jemand
    • Der Hund ist eine Sie.
  2. Sonst schreibt man sie klein, auch wenn sie als Stellvertreter von Substantiven verwendet werden ‹§ 58 (4)›. (Vgl. aber zu den Anredepronomen D83, 84.)

    Zum Beispiel

    • Kommst du?
    • Da ist doch jemand!
    • Hier hat sich schon mancher verirrt.
    • Da wird sich schon eine melden.
    • Es ist alles bereit.
  3. Possessivpronomen in Verbindung mit dem bestimmten Artikel können auch großgeschrieben werden ‹§ 58 E3›.

    Zum Beispiel

    • Er sorgt für die Seinen oder seinen.
    • Wir haben das unsere oder Unsere zur Finanzierung des Projekts geleistet.

D 77

  1. Die Wörter viel, wenig, [der] eine, [der] andere können großgeschrieben werden, wenn ihr substantivischer Charakter hervorgehoben werden soll <§ 58 E4>.

    Zum Beispiel

    • Das Lob der vielen oder Vielen (= der breiten Masse) war ihr nicht wichtig.
    • Auf der Suche nach dem anderen oder Anderen (= nach einer neuen Welt) sein.
  2. In der Regel werden sie jedoch mit allen ihren Deklinations- und Steigerungsformen kleingeschrieben ‹§ 58 (5)›.

    Zum Beispiel

    • Es gab viele, die nicht mitmachen wollten.
    • Den wenigsten war das bekannt.
    • Die meisten blieben zu Hause.
    • Die einen sahen zu, die anderen halfen mit.

D 78

Für Grundzahlen gilt:

  1. Weibliche Substantivierungen schreibt man groß ‹§ 57 (4)›.

    Zum Beispiel

    • die Null, eine Null, zwei Nullen
    • die Acht, die Zahl Acht
    • eine Eins, die Note »Eins«, vier Einsen im Zeugnis
    • die verhängnisvolle Dreizehn
    • eine Sechs würfeln
  2. Sonst werden Grundzahlen unter einer Million kleingeschrieben ‹§ 58 (6)›.

    Zum Beispiel

    • Alle vier waren jünger als zwanzig.
    • Es hatten sich an die fünfzig gemeldet.
    • Sie kam erst gegen zwölf.
    • Der Redner ist schon über achtzig.
    • Er fuhr über hundertsechzig.
    • die ersten zehn (aber: die zehn Ersten; vgl. D 80)
    • unter null, über null
    • der Staatsfeind Nummer eins
    • Die Sportlerin erreichte Platz acht.

D 79

Die Wörter hundert, tausend oder Dutzend können klein- oder großgeschrieben werden, wenn mit ihnen unbestimmte, nicht in Ziffern schreibbare Mengen angegeben werden ‹§ 58 E5›.

Zum Beispiel

  • Auf dem Platz drängten sich Hunderte oder hunderte von Menschen.
  • Viele Hundert oder hundert kamen bei dem Erdbeben ums Leben.
  • Einige Tausend oder tausend kleiner Vögel verdunkelten die Sonne.
  • Es gab Dutzende oder dutzende von Reklamationen.
    Aber nur:
  • Wir erwarteten hundert Gäste (= 100 Gäste).
  • Das Boot kostete zehntausend Euro (= 10 000 Euro).
  • Ich kaufte zwei Dutzend Eier (= 24 Eier).

D 80

1. Bruchzahlen schreibt man groß, ausgenommen in Verbindung mit Maßeinheiten und in regionalen Uhrzeitangaben ‹§ 56 (6)›.

Zum Beispiel

  • ein Zehntel des Kuchens
  • ein zehntel Gramm (bei Auffassung als Maßeinheit aber auch: ein Zehntelgramm)
  • um viertel fünf (aber: um Viertel nach vier)

2. Für substantivierte Ordnungszahlen gelten die Regeln zur Schreibung der substantivierten Adjektive ‹§ 57 (1)› (vgl. D72) . Man schreibt sie also groß.

Zum Beispiel

  • Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte.
  • Jeder Dritte, der hereinkam, trug einen Hut.
  • Sie wurde Dritte im Weitsprung.
  • Als Erstes werden wir mal im Kühlschrank nachsehen.
  • Den Letzten beißen die Hunde.

D 81

Wenn Wörter anderer Wortart wie Substantive gebraucht werden, schreibt man sie groß ‹§ 57 (5)›. Dies betrifft:

  1. Adverbien;

    Zum Beispiel

    • Sie lebt nur im Heute, ein Gestern oder Morgen kennt sie nicht.
    • Auf das ganze Drum und Dran könnte ich verzichten.
  2. Präpositionen;

    Zum Beispiel

    • Wir müssen das Für und Wider abwägen.
  3. Interjektionen;

    Zum Beispiel

    • Mit dem üblichen Weh und Ach gab er ihr schließlich das Geld.
  4. Konjunktionen.

    Zum Beispiel

    • Entscheidend ist nicht nur das Ob, sondern auch das Wie.

Bei mehrteiligen, mit einem Bindestrich verbundenen Konjunktionen gilt die Großschreibung nur für das erste Wort ‹§ 57 E4›.

Zum Beispiel

  • Es gibt hier nur ein Sowohl-als-auch, kein Entweder-oder.

Vgl. auch D 26.

D 82

  1. Substantivierte Infinitive werden großgeschrieben ‹§ 57 (2)›.

    Zum Beispiel

    • das Rechnen, das Lesen, das Schreiben, [das] Verlegen von Rohren, im Sitzen und Liegen, für Hobeln und Einsetzen [der Türen], zum Verwechseln ähnlich, lautes Schnarchen
  2. Wortgruppen mit einem Infinitiv (Infinitivgruppen) können substantiviert werden. Wenn die zugrunde liegende Wortgruppe aus zwei Wörtern besteht, wird die Substantivierung zusammen- und großgeschrieben ‹§ 43 E, § 57 (2)›.

    Zum Beispiel

    • Kuchen backen → beim Kuchenbacken
    • Unkraut jäten → das Unkrautjäten
    • Sprachen lernen → das Sprachenlernen
    • Schlittschuh laufen → das Schlittschuhlaufen
    • auswendig lernen → zum Auswendiglernen
    • sich ausweinen → das Sichausweinen
    (Vgl. dazu auch die Hinweise zu D4756. Zu Wortgruppen mit mehr Wörtern vgl. D27.)
  3. Bloße Infinitive (das heißt Infinitive ohne Artikel, Präposition oder nähere Bestimmung) können in bestimmten Fällen entweder als substantiviert oder als normale Verbformen aufgefasst werden. Man kann dann groß- oder kleinschreiben ‹§ 57 E3›.

    Zum Beispiel

    • ... weil Geben oder geben seliger denn Nehmen oder nehmen ist.
    • Die Kinder lernen Schwimmen oder schwimmen (vgl.: Die Kinder lernen zu schwimmen/das Schwimmen)
    • Aber zu unterscheiden: In diesem Kurs lernt man richtig [zu] atmen/richtiges Atmen (das deklinierte Adjektiv zeigt die Substantivierung an).

Anredepronomen

D 83

1. Die [vertraulichen] Anredepronomen du und ihr sowie die entsprechenden Possessivpronomen dein und euer werden im Allgemeinen kleingeschrieben <§ 66>. 

Zum Beispiel

  • Was hast du dir dabei gedacht? 
    (Aber: Sie hat ihm das Du angeboten; vgl. D 76.)
  • Ich habe euch heute in der Stadt gesehen.
  • (Ebenso:) Wir wollen euretwegen keinen Ärger bekommen. Ich will mich nicht mit deinesgleichen abgeben.

2. In Briefen kann auch großgeschrieben werden <§ 66 E>.

Zum Beispiel

  • Liebe Stefanie,
    wie hat Dir (oder dir) Dein (oder dein) Weihnachtsgeschenk gefallen? ...
    Herzliche Grüße
    Deine (oder deine) Petra 

D 84

1. Die Höflichkeitsanrede Sie und das entsprechende Possessivpronomen Ihr werden immer großgeschrieben ‹§ 65›. 

Zum Beispiel

  • Haben Sie alles besorgen können?
  • Wie geht es Ihnen und Ihren Kindern?
  • (Ebenso:) Ich habe das Ihretwegen gemacht. Das ist nichts für Ihresgleichen.

2. Das Reflexivpronomen sich schreibt man dagegen klein <§ 66>.

Zum Beispiel

  • Bei diesen Zahlen müssen Sie sich geirrt haben.
  • Sie können sich nicht vorstellen, was mir gestern passiert ist!

D 85

Die Pronomen in bestimmten älteren Anredeformen und Titeln schreibt man groß ‹§ 65 E1, E2›.

Zum Beispiel

  • Schweig Er!
  • Höre Sie mir gut zu!
  • Wollt Ihr Euch selbst überzeugen, edler Herr?
  • Führen Sie mich zu Seiner Exzellenz.
  • Auf das Wohl Ihrer Majestät, der Königin!

Überschriften und Werktitel

D 86

Das erste Wort eines Buch-, Film- oder Zeitschriftentitels, einer Überschrift o. Ä. wird großgeschrieben ‹§ 53 (1)›.

Zur Kennzeichnung von zitierten Überschriften und Werktiteln mit Anführungszeichen oder Schriftauszeichnung vgl. D7 (einschließlich Hinweis); zum Wegfall des Punktes am Ende des Werktitels vgl. D153.

Zum Beispiel

  • Der Artikel stand in der Neuen Rundschau.
  • Sie hat in dem Film »Das Klassenzimmer« die Hauptrolle gespielt.
  • Heinrich Mann übersetzte »Die gefährlichen Liebschaften« (oder: »Die Gefährlichen Liebschaften«) aus dem Französischen. Cécile ist eine Hauptfigur in den »Gefährlichen Liebschaften«.
  • Der Aufsatz hat die Überschrift »Mein schönstes Ferienerlebnis«.

Namen

D 87

Das erste Wort eines Straßennamens wird großgeschrieben, ebenso alle zum Namen gehörenden Adjektive und Zahlwörter ‹§ 60 (2.2)›. (Vgl. auch D161.)

Zum Beispiel

  • Lange Gasse
  • Neuer Markt
  • Auf dem Sand
  • An den Drei Pfählen
  • In der Mittleren Holdergasse
  • Von-Repkow-Platz

D 88

  1. Alle zu einem mehrteiligen Namen gehörenden Adjektive, Partizipien, Pronomen und Zahlwörter schreibt man groß ‹§ 60›.

    Zum Beispiel

    • Klein Dora, Friedrich der Große, Friedrich der Dritte, der Große Kurfürst, der Alte Fritz, Unsere Liebe Frau (Maria), der Schiefe Turm von Pisa, die Ewige Stadt (Rom), der Große Bär (Sternbild), der Indische Ozean, das Kap der Guten Hoffnung, die Schwäbische Alb, Vereinigte Staaten von Amerika, Gasthaus zur Alten Post, Medizinische Klinik des Städtischen Krankenhauses Wiesbaden, Statistisches Bundesamt, Börsenverein des Deutschen Buchhandels, LeibnizInstitut für Deutsche Sprache, der Westfälische Friede, das Elisabethanische Zeitalter, der Zweite Weltkrieg, die Acht Alten Orte der Eidgenossenschaft
  2. Nicht am Anfang des Namens stehende Adjektive werden gelegentlich auch kleingeschrieben ‹§ 60 E2›.

    Zum Beispiel

    • Gesellschaft für deutsche Sprache, Institut für angewandte Umweltforschung

D 89

Feste Begriffe aus Adjektiv und Substantiv sind keine Namen. Bei einigen davon werden aber die Adjektive trotzdem wie bei Namen großgeschrieben. Man kann hierin eine Art Begriffsgroßschreibung sehen.

1. Allgemein

a) Die Kleinschreibung des Adjektivs ist der Normalfall ‹§ 63 (1.1), § 63 E2›.

Zum Beispiel

  • die absolute Mehrheit
  • die alten Sprachen
  • der freie Mitarbeiter
  • das geistige Eigentum
  • der genetische Fingerabdruck
  • die innere Sicherheit
  • die kalte Progression (Steuerwesen)
  • die natürliche Person (Recht)
  • das stille Wasser

b) Kleinschreibung gilt auch für bildhafte Ausdrücke, die in der Gegenwartssprache noch als solche wirken, sich also nicht verselbstständigt haben ‹§ 63 (1.2)›.

Zum Beispiel

  • der blinde Passagier
  • der wilde Streik
  • der kleine Mann
  • der harte Kern
  • die graue Maus
  • der rote Teppich
  • ein teures Pflaster

c) In einigen Fällen kann man mit Großschreibung anzeigen, dass eine Verbindung eine Gesamtbedeutung angenommen hat, die nicht ohne Weiteres aus ihren Teilen hervorgeht ‹§ 63 (2.1)›.

Zum Beispiel

  • der blaue oder Blaue Brief (= Verwarnungsschreiben)
  • der runde oder Runde Tisch (= Verhandlungstisch, Verhandlungsrunde)
  • das schwarze oder Schwarze Brett (= Anschlagtafel)
  • das zweite oder Zweite Gesicht (= Fähigkeit des Hellsehens)

2. In einigen Sachbereichen gelten für die Schreibung des Adjektivs besondere Regelungen:

a) Großschreibung gilt immer bei Titeln, Ehren- und Amtsbezeichnungen ‹§ 63 (3.1)›.

Zum Beispiel

  • der Regierende Bürgermeister
  • die Königliche Hoheit
  • der Heilige Vater
  • der Erste Staatsanwalt
  • die Leitende Ministerialrätin

b) Großschreibung ist möglich bei Funktions- und Berufsbezeichnungen ‹§ 63 E4›.

Zum Beispiel

  • der erste oder Erste Vorsitzende
  • die technische oder Technische Direktorin

c) Großschreibung gilt immer bei gesetzlichen und kirchlichen Feier- oder Gedenktagen ‹§ 63 (3.2)›.

Zum Beispiel

  • der Erste Mai
  • der Heilige Abend
  • der Internationale Frauentag

d) Großschreibung ist möglich bei besonderen Kalendertagen und Anlässen ‹§ 63 E4›.

Zum Beispiel

  • das neue oder Neue Jahr
  • die goldene oder Goldene Hochzeit

e) Großschreibung gilt immer bei fachsprachlichen Bezeichnungen für Gattungen, Arten und Rassen der Botanik und der Zoologie ‹§ 63 E3›.

Zum Beispiel

  • das Fleißige Lieschen (Impatiens walleriana)
  • die Schwarze Mamba (Dendroaspis polylepis)

f) Großschreibung gilt immer bei fachsprachlichen Bezeichnungen bestimmter anderer Fachbereiche ‹§ 63 E3›.

Zum Beispiel

  • die Alte Geschichte
  • der Neue Markt (Wirtschaft)
  • der Grüne Veltliner (Weinsorte)

g) Großschreibung ist möglich bei begrifflichen Einheiten bestimmter Fachsprachen ‹§ 63 (2.2)›.

Zum Beispiel

  • Politik, Verwaltung, Recht: die dringliche oder Dringliche Anfrage, die aktuelle oder Aktuelle Stunde, das neue oder Neue Steuerungsmodell, der gelbe oder Gelbe Sack, die mittlere oder Mittlere Reife, der letzte oder Letzte Wille
  • Fachbezeichnungen, Fachbereiche, Studiengänge: die innere oder Innere Medizin, die angewandte oder Angewandte Mathematik, die organische oder Organische Chemie, die theoretische oder Theoretische Physik 
  • Mathematik: der goldene oder Goldene Schnitt
  • Medizin: die multiple oder Multiple Sklerose, die erste oder Erste Hilfe
  • Astronomie: das schwarze oder Schwarze Loch
  • Sprachwissenschaft: die leichte oder Leichte Sprache
  • Sport: die rote oder Rote Karte, das gelbe oder Gelbe Trikot
  • Kochkunst: der falsche oder Falsche Hase, die Sauce hollandaise oder Hollandaise

Vgl. im Einzelnen das Wörterverzeichnis.

D 90

  1. Von geografischen Namen abgeleitete Wörter auf -er schreibt man immer groß ‹§ 61›.

    Zum Beispiel

    • das Ulmer Münster
    • eine Kölner Firma
    • die Schweizer Uhrenindustrie
    • die Wiener Kaffeehäuser
  2. Die von geografischen Namen abgeleiteten Adjektive auf -isch schreibt man klein, außer wenn sie Teil eines Namens sind ‹§ 62›.

    Zum Beispiel

    • chinesische Seide
    • böhmische Dörfer
    • ein atlantisches Tiefdruckgebiet
    • aber: der Atlantische Ozean (vgl. D 88)

(Vgl. auch D 141, D 142.)

D 91

  1. Von Personennamen abgeleitete Adjektive werden kleingeschrieben ‹§ 62›.

    Zum Beispiel

    • platonische Schriften, platonische Liebe
    • kafkaeske Gestalten
    • eulenspiegelhaftes Treiben
    • vorlutherische Bibelübersetzungen
    • darwinistische Auffassungen
  2. Einzig Adjektive auf -sch werden großgeschrieben, wenn die Grundform des Namens mit einem Apostroph verdeutlicht wird ‹§ 62›. (Vgl. auch D16.)

    Zum Beispiel

    • die darwinsche oder Darwin’sche Evolutionstheorie
    • die arendtsche oder Arendt'sche Theorie
    • das ohmsche oder Ohm’sche Gesetz, der ohmsche oder Ohm’sche Widerstand
    • (Aber nur groß, da als Ganzes ein Name:) der Halleysche oder Halley’sche Komet

Satzanfang

Wenn in den folgenden Ausführungen (D 92–96) von Groß- oder Kleinschreibung gesprochen wird, geht es immer nur darum, ob am Satzanfang großgeschrieben wird oder nicht. Großschreibung aus anderen Gründen (z. B. Großschreibung der Substantive) ist ausgeblendet.

Zu Überschriften vgl. D 86; zu Abkürzungen und Initialwörtern am Satzanfang D 1–3; zu Alternativen mit Schrägstrich D 156.

D 92

Das erste Wort eines selbstständigen Satzes schreibt man groß ‹§ 54›.

Zum Beispiel

  • Wir fangen um 9 Uhr an.
  • Was ist das?
  • Komm!
  • Wenn das Wetter so bleibt, fahren wir ins Grüne.
  • De Gaulle starb am 9. November 1970.
  • Vgl. hierzu das Nachfolgende.

D 93

1. Das erste Wort eines angeführten Satzes wird großgeschrieben ‹§ 54 (2), § 75 E3›.

 Zum Beispiel

  • Er rief: »Es ist alles in Ordnung!«
  • Eva dachte: »Nur das nicht!«
  • Mit seinem ständigen »Ich mag nicht!« ging er uns allen auf die Nerven.

2. Nach einem Doppelpunkt werden Sätze und satzwertige Ausdrücke großgeschrieben ‹§ 54 (1), § 75 E3›.

Zum Beispiel

  • Beachten Sie folgenden Hinweis: Alle Bänke sind frisch gestrichen.
  • Empfehlung: Drücken Sie die Samen etwa 1 cm tief in den Boden ein.
  • Sie konnte seine Kredite nicht mehr zurückzahlen, sprich: Sie war pleite.
  • Das Haus, die Wirtschaftsgebäude, die Stallungen: Alles den Flammen zum Opfer gefallen.

3. Wörter und Wortgruppen, die nicht als Sätze oder satzwertige Ausdrücke aufzufassen sind, werden nach Doppelpunkt kleingeschrieben ‹§ 75 E3›.

 Zum Beispiel

  • Er hat alles verspielt: sein Haus, seine Jacht, seine Pferde.
  • 1000 €, in Worten: eintausend Euro
  • Rechnen: sehr gut
  • Familienstand: verheiratet

4. Wenn Begrüßungen, Ausrufe u. Ä. ohne Anführungszeichen bei einem Verb des Sagens stehen, kann die Großschreibung des Satzanfangs beibehalten werden ‹§ 63 E4›.

 Zum Beispiel

  • Sie hat Hallo gerufen. Oder: Sie hat hallo gerufen. Vgl.: Sie hat mir »Hallo!« gesagt.
  • Sie murmelte Auf Wiedersehen. Oder: Sie murmelte auf Wiedersehen.
  • Er hat nicht einmal Guten Tag gesagt. Oder: Er hat nicht einmal guten Tag gesagt.
  • Aber als normales Satzglied mit Artikel nur: Sie hat mir einen guten Tag gewünscht.

(Zur Schreibung nach Doppelpunkt vgl. auch D33-35.)

D 94

Wenn bei direkter Rede der Begleitsatz eingeschoben ist oder ihr folgt, beginnt er klein ‹§ 54 (3)›.

Zum Beispiel

  • »Ich habe«, rief er, »nicht gelogen!«
  • »Wohin gehst du?«, fragte er.
  • »Nach Hause«, antwortete sie.
  • Sie schrie: »Niemals!«, und schlug die Tür zu.

D 95

Wenn ein selbstständiger Satz in einen anderen Satz eingeschoben ist, wird das erste Wort kleingeschrieben ‹§ 54 (4)›.

Zum Beispiel

  • Mein Bruder (du hast ihn doch kennengelernt?) heiratet im September.
  • Der Staat hat – das behauptet jedenfalls die Regierung – keinen Spielraum für Steuersenkungen.

Vgl. auch Gedankenstrich (D45) und Klammern (D9899).

D 96

Mit Apostroph beginnende sowie auf Auslassungspunkte folgende Wörter bleiben am Satzanfang unverändert ‹§54 (6)›.

Zum Beispiel

  • ’s ist geradezu unglaublich!
  • ’nen neuen Bleistift bräuchte ich.
  • ’ne Menge Geld hat das gekostet.
  • ’nauf mit euch!
  •  ... und fertig ist das Mondgesicht!

Einzelbuchstaben und Abkürzungen

Wie Substantive gebrauchte einzelne Buchstaben schreibt man üblicherweise groß. Meint man aber den Kleinbuchstaben, wie er im Schriftbild vorkommt, schreibt man meist klein.

  • das A und O
  • jemandem ein X für ein U vormachen  
  • der Punkt auf dem i  
  • das n in Land

D 97

Die Groß- und Kleinschreibung von Abkürzungen, zitierten Wörtern und Einzelbuchstaben ändert sich in Zusammensetzungen mit Bindestrich nicht <§ 55 (1), (2)>. 

Zum Beispiel

  • US-amerikanisch
  • TÜV-geprüft
  • n-Eck
  • pH-Wert
  • ca.-Preis
  • dass-Satz (aber ohne Bindestrich: Dasssatz)
  • das Dehnungs-h
  • Groß oder klein: das Zungen-R, das Zungen-r; s-förmig, S-förmig; aber nur: T-förmig