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Fragezeichen
D 36
- Das Fragezeichen kennzeichnet einen Satz als Frage <§ 69>.
Zum Beispiel
- Wo wohnst du? Wie heißt du?
- Was gibt es zu essen? Wann? Wo?
- »Weshalb darf ich das denn nicht?«, fragte sie.
- Kommt er bald nach Hause?
- Sie heißen auch Meier?
- Das gilt auch für frei stehende Zeilen, z. B. bei einer Überschrift ‹§ 69 E3›.
Zum Beispiel
- Volksentscheid in Bayern?
- Wer hat Angst vor Virginia Woolf?
D 37
Besondere Gebrauchsweisen des Fragezeichens:
1. Ein eingeklammertes Fragezeichen kann anzeigen, dass eine Angabe innerhalb eines Textes bezweifelt wird ‹§ 69 E2›.
Zum Beispiel
- Das Mädchen behauptet, das Geld gefunden (?) zu haben.
- Nach Zeugenaussagen hatte der Angeklagte 10 (?) Schnäpse getrunken, bevor er sich ans Steuer setzte.
2. Wird eine Aussage für fragwürdig gehalten oder stark in Zweifel gezogen, kann die darauf bezogene Nachfrage mit mehreren Fragezeichen in Folge gekennzeichnet werden. Eine ähnliche Wirkung hat die Folge von Frage- und Ausrufezeichen ‹§ 69 E6›.
Zum Beispiel
- Heute ist er 50 geworden. – Wirklich???
- Was fällt dir denn ein?!