Getrennt- und Zu­sammen­schrei­bung

Grundsätzlich gilt:

  • Die Bestandteile von Wortgruppen werden getrennt geschrieben.
  • Die Bestandteile von Zusammensetzungen werden zusammengeschrieben.

Allerdings ist die Unterscheidung von Wortgruppen und Zusammensetzungen nicht immer eindeutig möglich. Wo die nachstehenden Ausführungen und das Wörterverzeichnis keine Klarheit schaffen, sollte sowohl Getrenntschreibung als auch Zusammenschreibung toleriert werden.

Die folgende Darstellung behandelt die Getrennt- und Zusammenschreibung unter diesen Gesichtspunkten:

  • Zusammensetzungen mit Substantiven (D 46)

Haustür, Schreibwaren

  • Zusammensetzungen und Wortgruppen mit Verben (D 47–56)

auffallen /auf fällt, dass …; aufeinanderprallen, klein schneiden / kleinschneiden, schwarzarbeiten, preisgeben, davonkommen / davon kommen; da sein, getrennt schreiben, Schlittschuh laufen, einkaufen gehen

  • Zusammensetzungen und Wortgruppen mit Adjektiven und Partizipien (D 57–62)

bitterkalt, teilnehmend, mondbeschienen; gestochen scharf, riesig groß, schwer verständlich /schwerverständlich

  • Verbindungen aus Präposition und Substantiv (D 63)

anstatt, anstelle /an Stelle, zu Fuß

  • Geografische Namen auf -er (D 64)

Schweizergarde, Walliser Alpen

neunzehnhundertneunundneunzig, zwei Millionen

Zu weiteren Informationen: 

Zusammensetzungen mit Substantiven

D 46

Zusammensetzungen mit einem Substantiv als letztem Bestandteil schreibt man zusammen ‹§ 37›. (Zur Großschreibung vgl. D67.)

Zum Beispiel

  • Haustür
  • Schreibwaren
  • Neubau
  • Unterdruck

Zusammensetzungen und Wortgruppen mit Verben

Bei Verbindungen mit Verben ist die Getrenntschreibung der Normalfall. Die folgenden Regeln erfassen daher hauptsächlich die Sonderfälle mit obligatorischer oder fakultativer Zusammenschreibung. Es gibt aber Grenzfälle, die mit diesen Regeln nicht eindeutig zu klären sind. Wenn auch das Wörterverzeichnis nicht weiterhilft, stehen den Schreibenden gewisse Freiräume für eigene Entscheidungen offen.

Zu Zusammensetzungen mit Partizipien, die wie Adjektive gebraucht werden, vgl. D 58.

D 47

Verben können mit anderen Wörtern sogenannte trennbare (unfeste) Zusammensetzungen bilden. Bei diesen Wörtern kann es sich handeln um:

  1. Präpositionen (z. B. auf in auffallen);

    Zum Beispiel

    • auffallen, eine auffallende Ähnlichkeit
    • er war ihr aufgefallen, um aufzufallen
    • … weil es auffällt, auffallen sollte uns … 

    Aber: auf fällt, dass ...; ich falle auf

  2. Adverbien (z. B. vorwärts in vorwärtsgehen);

    Zum Beispiel

    • vorwärtsgehen, es ist vorwärtsgegangen
    • statt vorwärtszugehen; sobald es vorwärtsging
    • vorwärtsgehen konnte ich nicht.

    Aber: vorwärts ging ich nicht, sondern rückwärts.

  3. Adjektive (z. B. schwarz in schwarzarbeiten); 

     Zum Beispiel

    • schwarzarbeiten, hat sie schwarzgearbeitet?
    • um nicht schwarzzuarbeiten
    • schwarzarbeiten dürfen sie nicht

    Aber: schwarz arbeiten sie nie, sie arbeiten schwarz

  4. (teilweise verblasste) Substantive (z. B. Teil in teilnehmen).

    Zum Beispiel

    • teilnehmen, alle haben teilgenommen, ohne daran teilzunehmen, wenn man daran teilnimmt …

    Aber: sie nahm an der Tagung teil, teil nahm sie vorerst nicht

Trennbare Zusammensetzungen werden zusammengeschrieben:

  • im Infinitiv;
  • in den beiden Partizipien;
  • in Nebensätzen mit Endstellung des Verbs ‹§ 34 (1)–(3),E3›.

D 48

Zusammensetzungen mit Verben können gelegentlich aus denselben oder ähnlichen Wörtern bestehen wie getrennt geschriebene Wortgruppen. Bei den Zusammensetzungen aus Adverb und Verb ist das Adverb meist deutlich stärker betont als das Verb. Bei den entsprechenden Wortgruppen sind die Bestandteile dagegen in der Regel etwa gleich betont ‹§ 33 E,§ 34 E1›.

Zum Beispiel

  • Die Richterin hat ihn freigesprochen.
    Aber: Sie hat frei gesprọchen (ohne Manuskript).
  • Er hat am Wettbewerb teilgenommen.
    Aber: Er hat sich seinen Teil genọmmen.
  • Sie soll dableiben (nicht weggehen).
    Aber: Sie soll da bleiben, wo sie hingehört.
  • Wir werden uns einer starken Opposition gegenübersehen.
    Aber: Das Haus, das Sie gegenüber sehen, war einmal eine Schenke.
  • aufeinạnderprallen, aber: aufeinạnder zugehen
  • rückwärtsfahren, aber: rückwärts einparken
  • Wir sind noch einmal davọngekommen.
    Aber: Die Flecken sind davon gekommen, dass …
  • hin- und herlaufen (zuerst hinlaufen, dann wieder zurücklaufen); aber: hin und her laufen (ohne bestimmtes Ziel)

D 49

Verbindungen mit dem Verb sein werden generell getrennt geschrieben ‹§ 35›.

Zum Beispiel

  • da sein, da gewesen
  • dabei sein, um dabei zu sein
  • aus sein, wenn es aus ist
  • hinüber sein

D 50

Bei bestimmten Zusammensetzungen aus Adverb oder Präposition + Verb zeigt die Betonung, ob es sich um ein trennbares oder untrennbares Verb handelt. Man schreibt in beiden Fällen zusammen ‹§ 33 (3)›.

Zum Beispiel

  • dụrchlaufen (trennbar: sie lief vorhin hier durch)
  • durchlaufen (nicht trennbar: das Projekt durchlief verschiedene Stadien)
  • übersetzen (trennbar: der Fährmann setzte über)
  • übersẹtzen (nicht trennbar: sie übersetzte den Brief ins Deutsche)

D 51

Zusammenschreibung gilt in der Regel, wenn der erste Bestandteil als frei vorkommendes Wort ungebräuchlich ist ‹§ 34 (1.3)›. 

Es wird aber getrennt geschrieben, wenn der erste Bestandteil auch in zwei Wörtern geschrieben werden kann ‹§ 39 E3 (1)›. (Vgl. auch D63, zum adjektivischen Gebrauch der Partizipien D58.)

Zum Beispiel

  • abhandenkommen
  • anheimstellen
  • einhergehen
  • übereinstimmen
  • zunichtemachen
  • zuteilwerden
    Aber:
  • zugrunde liegen, weil auch zu Grunde liegen möglich ist
  • infrage stellen, weil auch in Frage stellen möglich ist

D 52

Zusammenschreibung gilt, wenn der erste Bestandteil in der Verbindung mit dem Verb nicht mehr eindeutig einer Wortart zugerechnet werden kann ‹§ 34 E4›.

Zum Beispiel

  • fehlgehen
  • feilbieten
  • heim- (heimbringen, heimgehen, heimleuchten, heimsuchen …)
  • irreführen, irreleiten, irrewerden
  • kundtun
  • wettmachen

D 53

Ist der erste Bestandteil ein Partizip, wird in der Regel getrennt geschrieben ‹§ 34 (2.3)›.

Zum Beispiel

  • getrennt schreiben
  • gefangen nehmen, halten, setzen
  • geschenkt bekommen
  • rasend werden

D 54

Ist der erste Bestandteil ein Substantiv, dann gilt:

  1. Getrenntschreibung ist der Normalfall.

    Zum Beispiel

    • Schlittschuh laufen
    • Auto fahren
    • Rad fahren
    • Schlange stehen
    • Klavier spielen
    • Kuchen backen
  2. Bei einer begrenzten Anzahl von Verbindungen schreibt man zusammen. Das Substantiv gilt hier als verblasst ‹§ 34 (3)›.

    Zum Beispiel

    • eislaufen
    • kopfstehen
    • leidtun
    • nottun
    • preisgeben
    • standhalten
    • stattfinden, stattgeben, statthaben
    • teilhaben, teilnehmen
    • wundernehmen
  3. Bei einigen Verbindungen sind zwei Schreibungen zulässig ‹§ 34 E6›.

    Zum Beispiel

    • achtgeben oder Acht geben, achthaben oder Acht haben
    • haltmachen oder Halt machen
    • maßhalten oder Maß halten
  4. Untrennbare Verben werden immer zusammengeschrieben ܤ 33 (1).

    Zum Beispiel

    • schlussfolgern
    • maßregeln
    • handhaben

D 55

Ist der erste Bestandteil ein Verb, dann gilt:

  1. Getrenntschreibung ist der Normalfall.

    Zum Beispiel

    • einkaufen gehen
    • spazieren fahren
    • schreiben lernen
  2. Verbindungen mit bleiben und lassen als zweitem Bestandteil dürfen auch zusammengeschrieben werden, aber nur bei übertragener Bedeutung ‹§ 34 (4),E7›.

    Zum Beispiel

    • Er ist auf dem Stuhl sitzen geblieben (nur so).
    • Er ist in der Schule zweimal sitzen geblieben oder sitzengeblieben (nicht versetzt worden).
    • Die Fußgängerin ist vor der Ampel stehen geblieben (nur so).
    • Wo sind wir das letzte Mal stehen geblieben oder stehengeblieben? (Wo haben wir in der letzten Stunde aufgehört?)
  3. Bei der Verbindung aus kennen und lernen ist sowohl die Getrennt- als auch die Zusammenschreibung möglich (ohne Bedeutungsunterschied).

    Zum Beispiel

    • Wir haben uns im Urlaub kennen gelernt oder kennengelernt.

D 56

Ist der erste Bestandteil ein Adjektiv, dann gilt:

  1. Wenn sich das Adjektiv auf ein Objekt bezieht und ein Resultat ausdrückt, kann getrennt oder zusammengeschrieben werden ‹§ 34 (2.1)›.

    Zum Beispiel

    • klein schneiden oder kleinschneiden
    • warm machen oder warmmachen
    • In Fällen wie festtreten, totschlagen oder volltanken ist die (nach den Regeln nicht ausgeschlossene) Getrenntschreibung ungebräuchlich.
  2. Nur getrennt vom Verb schreibt man:
    • zusammengesetzte Adjektive <§ 34 (2.3)>
    • erweiterte Adjektive ‹§ 34 (2.3)›;
    • abgeleitete Adjektive ‹§ 34 (2.3)›;
    • Adjektive bei zusammengesetzten Verben (Verben mit Verbzusatz).

      Zum Beispiel

      • klitzeklein schneiden (ugs.), lauwarm machen
      • ganz klein schneiden, sehr warm machen, zu/allzu warm machen, 30 Grad warm machen
      • schmutzig (Ableitung von Schmutz) machen
      • ein Fernglas scharf einstellen
      • das Gartenmöbel grün anstreichen
  3. Wenn die Verbindung von Adjektiv und (meist einfachem) Verb eine neue, als solche verfestigte Gesamtbedeutung ergibt, schreibt man zusammen ‹§ 34 (2.2)›. Wenn dies nicht klar entschieden werden kann, ist Getrenntoder Zusammenschreibung zulässig ‹§ 34 E5›.

    Zum Beispiel

    • jmdn. freihalten (für ihn bezahlen)
    • den Verkehr lahmlegen
    • etwas satthaben
    • eine Arbeit fertigstellen oder fertig stellen

Zusammensetzungen und Wortgruppen mit Adjektiven und Partizipien

D 57

Verbindungen aus Adjektiv und Adjektiv werden in den folgenden Fällen zusammengeschrieben:

1. Das erste Adjektiv verstärkt oder mindert die Bedeutung des zweiten Adjektivs. Beim ersten Adjektiv handelt es sich gewöhnlich um ein einfaches Adjektiv. Zusammensetzungen dieser Art bilden oft längere Reihen ‹§ 36 (1.5)›. (Vgl. aber auch D60, D61.)

Zum Beispiel

  • bitterkalt, bitterböse, bitterernst
  • halbamtlich, halboffiziell, halbstaatlich
  • ganzleinen, ganzledern, ganzwollen
  • dunkelrot, dunkelgrün, dunkelblau
  • superklug, superbequem, superschnell

2. Die beiden Adjektive haben den gleichen Rang, das heißt, sie sind einander nebengeordnet ‹§ 36 (1.4)›. (Zu unübersichtlichen Verbindungen mit Bindestrich vgl. D23.)

Zum Beispiel

  • dummdreist
  • feuchtwarm
  • nasskalt
  • medizinisch-technisch
  • schaurig-schön

3. Die Verbindung hat eine Gesamtbedeutung, die nicht auf Grundlage der Bedeutung der einzelnen Teile bestimmt werden kann ‹§ 36 (1.2)›.

Zum Beispiel

  • kleinwüchsig
  • kleinkariert
  • altklug
  • zähflüssig

4. Der erste oder der zweite Bestandteil kommt so nicht selbstständig vor ‹§ 36 (1.2)›.

Zum Beispiel

  • blauäugig
  • großspurig
  • einfach, zweifach, dreifach

 

D 58

Wenn Partizipien wie Adjektive gebraucht werden, richtet sich die Schreibung nach den zugrunde liegenden Verbindungen im Infinitiv ‹§ 36 (2.1)›.

1. Wenn die Verbindung im Infinitiv zusammengeschrieben wird, gilt auch für die Partizipien Zusammenschreibung.

Zum Beispiel

  • die teilnehmenden Schülerinnen (wegen: teilnehmen), entsprechend auch: die Teilnehmenden
  • die irregeleiteten Wanderer (wegen: irreleiten)
  • das abhandengekommene Geld (wegen: abhandenkommen; entsprechend auch: das Abhandengekommene)

2. Wenn im Infinitiv zwei Schreibungen möglich sind, dann auch bei den Partizipien.

Zum Beispiel

  • das verloren gegangene Geld (wegen: verloren gehen) oder das verlorengegangene Geld (wegen: verlorengehen); entsprechend auch: das verloren Gegangene oder Verlorengegangene

3. Wenn die Verbindung im Infinitiv getrennt geschrieben wird, gilt auch für die Partizipien grundsätzlich Getrenntschreibung. Zusätzlich können aber einfache Wortformen auch mit dem Partizip zusammengeschrieben werden.

Zum Beispiel

  • der zugrunde liegende Sachverhalt (wegen: zugrunde liegen) oder der zugrundeliegende Sachverhalt; hier außerdem möglich: der zu Grunde liegende Sachverhalt (vgl. D 51); entsprechend auch: das zugrunde Liegende oder das Zugrundeliegende oder das zu Grunde Liegende
  • eine allein erziehende Mutter (wegen: allein erziehen) oder eine alleinerziehende Mutter; entsprechend auch: eine allein Erziehende oder eine Alleinerziehende
  • die Erdöl fördernden Staaten (wegen: Erdöl fördern) oder die erdölfördernden Staaten
  • eine Gewinn bringende Investition (wegen: Gewinn bringen) oder eine gewinnbringende Investition. Aber nur: eine großen Gewinn bringende Investition (»großen« bezieht sich nur auf »Gewinn«; »großen Gewinn« ist also eine Wortgruppe), eine äußerst gewinnbringende Investition (»äußerst« bezieht sich auf die ganze folgende Verbindung, nicht nur auf »Gewinn«)

Diese Regeln gelten auch für Substantivierungen. (Zu Verbindungen mit Steigerungsformen vgl. D61.)

D 59

Für Zusammensetzungen des Typs Substantiv + Adjektiv/Partizip gilt außerdem:

  1. Wenn der substantivische Bestandteil aus einer Wortgruppe verkürzt worden ist, schreibt man zusammen. Oft ist der Artikel und/oder eine Präposition weggelassen worden ‹§ 36 (1.1)›.

    Zum Beispiel

    • meterhoch (= einen/mehrere Meter hoch)
    • mondbeschienen (= vom Mond beschienen)
    • sagenumwoben (= von Sagen umwoben)
    • herzerquickend (= das Herz erquickend)
  2. Wenn das Substantiv ein Fugenelement aufweist (zum Beispiel -s oder -en), schreibt man zusammen ‹§ 36 E2›.

    Zum Beispiel

    • arbeitssuchend (daneben auch ohne Fugen-s: Arbeit suchend oder arbeit­suchend; vgl. D 58.3)
    • gnadenbringend
    • maschinengeschrieben (seltener auch: maschinegeschrieben; aus: mit der Maschine geschrieben, vgl. Punkt 1)

D 60

1. Für Fälle, die in D57–59 nicht beschrieben sind, gilt in der Regel Getrenntschreibung ‹§ 36›.

Zum Beispiel

  • gestochen scharfe Fotos
  • rasend eifersüchtig
  • abstoßend hässlich
  • kochend heißes Wasser
  • ein blendend weißes Kleid
  • riesig groß
  • schrecklich kalt, eisig kalt
  • verführerisch leicht
  • grünlich gelb

2. Verbindungen mit nicht als erstem Bestandteil können getrennt, zusammen oder mit Bindestrich geschrieben werden ‹§ 36 (2.3)›.

Zum Beispiel

  • nicht öffentliche oder nichtöffentliche Sitzungen oder nicht-öffentliche Sitzungen
  • eine nicht zutreffende oder nichtzutreffende oder nicht-zutreffende Aussage
  • Auch substantiviert: das Nichtzutreffende oder nicht Zutreffende oder Nicht-Zutreffende

3. Verbindungen mit einem einfachen Adjektiv als erstem Bestandteil, das die Bedeutung des folgenden Adjektivs oder Partizips graduell abstuft, können zusammen- oder getrennt geschrieben werden ‹§ 36 (2.2)›. (Vgl. aber D57, 61.)

Zum Beispiel

  • leicht verdaulich oder leichtverdaulich
  • eng verwandt oder engverwandt
  • schwerwiegend oder schwer wiegend

D 61

1. Ist der erste Bestandteil erweitert, wird getrennt geschrieben ‹§ 36 E4›.

Zum Beispiel

  • ziemlich leicht verdaulich, besonders leicht verdaulich
  • sehr eng verwandt
  • ein ganz nahe liegendes Gehöft
  • eine großen Gewinn bringende Investition

2. Ist nur der erste Bestandteil eine Steigerungsform auf -er (Komparativ), wird getrennt geschrieben ‹§ 36 E4›.

Zum Beispiel

  • leichter verdaulich
  • enger verwandt
  • schwerer wiegend

3. Ist nur der erste Bestandteil eine Steigerungsform auf -st (Superlativ ohne am), wird zusammengeschrieben, außer es handelt sich um ein selbstständiges Adverb zur Angabe eines hohen Grades ‹§ 36 (1.2), § 36 E4›.

Zum Beispiel

  • schwerstwiegende Vorwürfe; aber: die am schwersten wiegenden Vorwürfe
  • das meistbenutzte Verfahren; aber: das am meisten benutzte Verfahren, das meist (= gewöhnlich) benutzte Verfahren
  • höchstempfindliche Filme (Filme von höchster Empfindlichkeit), aber: höchst empfindliche Filme (= äußerst empfindliche Filme)

4. Ist die gesamte Verbindung gesteigert, wird zusammengeschrieben ‹§ 36 E3›.

(Vgl. auch D58 sowie D60.3)

Zum Beispiel

  • die schwerwiegenderen Vorwürfe, die schwerwiegendsten Vorwürfe
  • eine gewinnbringendere Investition, die gewinnbringendste Investition

D 62

Längere, in Zusammenschreibung unübersichtliche Zusammensetzungen aus gleichrangigen Adjektiven schreibt man mit Bindestrich ‹§ 44 (2)›. (Vgl. auch D23.)

Zum Beispiel

  • die römisch-katholische Kirche
  • der öffentlich-rechtliche Rundfunk
  • ein lateinisch-deutsches Wörterbuch
  • medizinisch-technische Assistentinnen

Verbindungen aus Präposition und Substantiv

D 63

Man schreibt ein [verblasstes] Substantiv mit einer Präposition zusammen, wenn die Fügung zu einer neuen Präposition oder einem Adverb geworden ist. In vielen Fällen kann die Fügung auch als Wortgruppe angesehen und getrennt geschrieben werden ‹§ 39 (1),(3),E3 (1),(3)›.

Vgl. im Einzelnen das Wörterverzeichnis.

(Zu Verbindungen mit Verben vgl. auch D51, zu Verbindungen mit Partizipien D58.)

Zum Beispiel

  • anstatt, inmitten, zuliebe
  • anstelle oder an Stelle
  • aufgrund oder auf Grund
  • infrage oder in Frage [stellen, kommen]
  • zugrunde oder zu Grunde [gehen, richten]
  • aufseiten oder auf Seiten

Aber nur getrennt: 

  • zu Fuß, zu Ende
  • von Sinnen, bei der Hand

Geografische Namen auf „-er“

D 64

  1. Ableitungen von geografischen Namen auf -er schreibt man mit dem folgenden Substantiv zusammen, wenn sie Personen bezeichnen ‹§ 37 E1›.

    Zum Beispiel

    • Schweizergarde (päpstliche Garde, die aus Schweizern besteht)
    • Römerbrief (Brief an die Römer)
    • Danaergeschenk (Geschenk der Danaer)
  2. Man schreibt sie in der Regel getrennt, wenn sie die geografische Lage bezeichnen ‹§ 38›.

    Zum Beispiel

    • Walliser Alpen (die Alpen im Wallis)
    • Glatzer Neiße (die von Glatz kommende Neiße)
    • Köln-Bonner Flughafen

Zahlen: Getrennt- und Zusammenschreibung

Zu weiteren Informationen:

Zu Fällen wie 32stel, 8-silbig, 30er-Zone vgl. D 29, 30.

D 65

1. In Buchstaben geschriebene Zahlen schreibt man zusammen, wenn sie kleiner als eine Million sind, und getrennt, wenn sie größer als eine Million sind ‹§ 36 (1.6)›.

Zum Beispiel

  • zweitausendzehn
  • neunzehnhundertneunundneunzig
  • tausendsechsundsechzig
  • siebzehn Milliarden
  • zehn Millionen fünfhunderttausend

2. Ordnungszahlen werden generell zusammengeschrieben ‹§ 36 (1.6)›

Zum Beispiel

  • der zweimillionste Teil (aber: zwei Millionen)

3. Dezimalzahlen schreibt man als Wortgruppe.

Zum Beispiel

  • acht Komma fünf (aber: achteinhalb)

D 66

In Buchstaben geschriebene Ableitungen von Zahlen mit der Endung -er schreibt man mit dem folgenden Wort zusammen ‹§ 37 (1.2)›. Bei Verbindungen mit Jahr kann die Ableitung auch getrennt und kleingeschrieben werden ‹§ 42, § 42 E›.

(Zur Schreibung mit Ziffern vgl. auch D30.)

Zum Beispiel

  • Zweierbeziehung
  • Viererbob
  • Zwanzigerjahre oder zwanziger Jahre; mit Ziffern: 20er-Jahre oder 20er Jahre